Frage:
Ich wurde vor zwei Monaten mit einem religiösen Mann verlobt. Er wollte dass wir den Vertrag sofort machen, anstatt uns nur zu verloben. Aber meine Familie lehnte dies ab und sie sagten es gäbe keinen Grund zur Eile. Wir waren dann alleine zusammen ohne einen Vormund, deswegen passierte was ich befürchtete (Vorspiel ohne Geschlechtsverkehr) in dem besten Monat, Ramadan. Seit dem fühle ich mich sehr schlecht. Wie kann ich fünf Monate fasten als Sühne was in den fünf Tagen von Ramadan passiert ist (einen Monat fasten, als Sühne für jeden Tag)? Das ist mein erstes Problem, welches mich um den Schlaf bringt.
Vor zwei Wochen haben wir unseren Ehevertrag fertig gemacht. Wir hatten dann Geschlechtsverkehr, vor der Bekanntgabe der Vollendung unserer Ehe, welche erst nächstes Jahr stattfinden wird. Ich habe viele Antworten auf ihrer Webseite gelesen bezüglich den Rechten eines Ehemanns nach dem Ehevertrag und vor der Bekanntgabe und habe heraus gefunden, dass er warten sollte bis die Ehe bekannt gegeben wurde um Probleme zu vermeiden. Ich sagte ihm, dass ich zum Geschlechtsverkehr nicht einwilligen werde, bis wir die Ehe bekannt gegeben haben. Er lehnte das ab und bestand auf sein Recht mich als seine Ehefrau genießen zu können. Was soll ich machen? Meine Familie weiß nicht, dass ich keine Jungfrau mehr bin. Und ich habe Angst schwanger zu werden bevor unsere Ehe bekannt gegeben wurde. Was soll ich in dieser Situation machen? Soll ich ihm gehorchen wenn er mich braucht? Soll ich meiner Familie erzählen, dass wir bereits Geschlechtsverkehr hatten, auch wenn sie das niemals akzeptieren könnten?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Erstens:
Wenn die Mindestbedingungen (Heiratsantrag und die Einwilligung dazu und die Zustimmung des Walis) in der Gegenwart zweier Zeugen einer Ehe erfüllt wurden oder bei Bekanntgabe dieses Ehevertrags, dann wird die Frau die Ehefrau des Mannes und es ist für beide erlaubt intim mit dem anderen zu sein.
Es ist für das Paar erlaubt intim zu sein bevor die Ehe bekannt gegeben wird, durch küssen und so weiter, selbst wenn dies zur Absonderung von Maniy führt, so lange es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt.
Zweitens:
Keine Kafarah(Sühne) ist nötig, für jemanden der das Fasten ohne Grund bricht, außer das fasten wurde durch Geschlechtsverkehr gebrochen. Sühne ist nicht erforderlich für jemanden der das Fasten wegen etwas anderem als Geschlechtsverkehr bricht.
Darauf basierend ist keine Sühne nötig für eure Intimität die während Ramadan stattgefunden hat, soweit wie du es sagtest, kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Wenn es eine Absonderung von Maniy als Resultat gab, dann ist das Fasten dieses Tages ungültig und du musst diese Tat bei Allah bereuen und einen Tag fasten um den anderen Tag ersetzten.
Aber wenn kein Maniy abgesondert wurde, dann ist das Fasten gültig, und du musst nichts weiter machen.
Siehe auch die Antworten auf Frage Nr.: 71213, 14315, 49614 und 37887.
Drittens:
Bezüglich dessen, dass dein Mann Geschlechtsverkehr mit dir hatte bevor die Ehe bekannt gegeben wurde, hat er offenkundig falsch gehandelt und es ergeben sich viele Konsequenzen aus seiner Tat. Wie kann er religiös sein aber nicht auf die Warnungen und Ratschlägen der Gelehrten hören, an diejenigen die einen Ehevertrag abgeschlossen haben, sich mit der Konsumierung der Ehe nicht zu beeilen. Was er behauptet, sein Recht zu sein, ist nicht richtig. Es gab eine Vereinbarung zwischen ihm und deiner Familie die Vollziehung der Ehe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuwarten, also hätte er diese Vereinbarung erfüllen sollen und und diese Bedingung einhalten sollen, welcher er zugestimmt hatte. Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und -Frieden auf ihm sein) sagte:“ Die Bedingungen, die es am meisten verdient hat erfüllt zu werden, sind die Verhältnisse bei denen Intimität für euch erlaubt wird.“ Überliefert bei al-Bukhaari (2721) und Muslim (1418).
Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde gefragt: “Was ist einem Mann erlaubt mit seiner Ehefrau zu machen, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde, aber vor der Vollendung der Ehe?” Er antwortete: “Es ist ihm erlaubt, dass zu tun, was Männer mit ihren Ehefrauen machen, aber er sollte geduldig sein bis zu der Zeit, die vereinbart wurde die Ehe zu vollziehen. Wenn er sie besuchen muss oder sich mit ihr in Verbindung setzen will, mit der Erlaubnis der Familie und mit einem klaren Grund, dann ist daran nichts falsch. Wenn er sich mit ihr trifft und mit ihr alleine ist, mit der Erlaubnis der Familie, dann ist daran nichts falsch. Aber wenn es heimlich gemacht wird ohne das jemand davon weiß, ist das gefährlich, da sie von ihm schwanger werden könnte, und dann denkt er vielleicht schlecht von ihr oder er leugnet intim mit ihr gewesen zu sein und dadurch entsteht vielleicht eine Menge Fitnah und Ärger. Was er machen sollte ist sich zurückhalten und geduldig sein bis zu der Zeit die vereinbart wurde die Ehe zu vollziehen. Wenn es einen Grund gibt sich mit ihr zu treffen sollte ihr Vater oder ihre Mutter oder Bruder dabei sein, so das nichts passieren kann was schlechte Folgen mit sich bringen könnte.” (Fataawa al-Shaykh Ibn Baaz [21/208, 209])
Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte: “Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau macht, dann ist er ihr Ehemann und er kann mit ihr am Telefon reden oder ihr Briefe schreiben. Es ist nichts falsch daran mit ihr im Kontakt (ohne Geschlechtsverkehr) zu sein, denn sie ist seine Ehefrau. Wenn er sie anruft und es genießt bei ihr zu sein und sie zu küssen, ist daran nichts falsch, aber Geschlechtsverkehr sollte nicht stattfinden, da eine Gefahr dabei ist und es ihn vielleicht dazu bringt schlecht von ihr zu denken, oder sie wird vielleicht schwanger und bekommt das Kind vor der ausgemachten Zeit des Vollzugs der Ehe, also könnte die Frau vielleicht eines Fehlverhalten beschuldigt werden.” (Liqaa’aat al-baab il-Maftooh [175/Frage Nr.: 12])
Viertens:
In Hinblick darauf, was du tun solltes, ist es wie folgt:
1. Gebe sofort jeden Kontakt zwischen euch auf, der zum Geschlechtsverkehr führen könnte.
2. Ermahne deinen Ehemann Allah zu fürchten und beeilt euch die Ehe auszurufen, selbst wenn dies bedeutet Schulden auf sich zu nehmen oder etwas harte Arbeit. Nicht wegen der Möglichkeit einer Schwangerschaft, sondern weil das Jungfernhäutchen mit Sicherheit gerissen ist. Das könnte ernsthafte folgen haben wenn er – Allah bewahre – stirbt oder sich scheiden lässt.
3. Wenn der Ehemann die Hochzeit nicht vorziehen kann, ist es wichtig dass du deinen Eltern erzählst, was passiert ist und es ihnen nicht zu verheimlichen. Das ist sehr in deinem Sinne. Wenn er zugibt was er getan hat, ist das weniger schlimm als wenn er sich scheiden lässt und es dann abstreitet oder er sterben würde.
Und Allah weiß es am besten
(Quelle: Islamqa.info)